Der AGFW standardisiert Branchenmindestanforderungen über die gesamte Prozesskette der Wärme- und Kälteversorgung im Konsens aller Beteiligten. Sie fließen als „Stand der Technik" in das AGFW-Regelwerk ein. Dies wird anwenderorientiert fortgeschrieben, d. h. aktualisiert bzw. erweitert. Das AGFW-Regelwerk dient dem Erhalt der technischen Selbstverwaltung der Branche und der operativen Unterstützung der Unternehmen.
Hier finden Sie Allgemeine Informationen des AGFW-Regelwerks.
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Bitte senden Sie das ausgefüllte Formblatt mit Ihren Einsprüchen unter Berücksichtigung der jeweiligen Einspruchsfrist an: e.guer@agfw.de
Fortschreibung des AGFW-Regelwerks
Die FW 206, FW 209 und FW 213 sollen zum 10. Februar 2027 zurückgezogen werden.
Einsprüche dagegen richten Sie bitte an kommentare@agfw-regelwerk.de
Die periodische Überprüfung der Regelwerksbausteine im EK-Wärmewirtschaft hat ergeben, dass folgende Bausteine nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechen.
- FW 206 Heizkostenabrechnung mit dem einzelnen Nutzer - 2011-05
- FW 209 Preisbildung Trinkwassererwärmung - 2005-10
- FW 213 Kaltwasserabrechnung mit dem einzelnen Nutzer - 2002-08
Fortschreibung des AGFW-Regelwerks: Die Erstellung des Fachberichtes ist bis 2027 geplant.
Im Jahr 2019 haben die GSTT e.V. und der AGFW e.V. die gemeinsame mehrstufige Überarbeitung des zum Thema „Unterirdische begehbare Leitungskanäle und -düker (UBL)“ bestehenden, mehrteiligen Leitfadens - unter Einbeziehung maßgeblicher Verbände - begonnen.
Im 1. Schritt wurde im Jahr 2024 von GSTT und AGFW der umfassend überarbeitete Leitfaden veröffentlicht.
Im 2. Schritt werden folgend vertiefende Regelungen für wesentliche Bauteile, Ausrüstungen sowie organisatorische Aufgaben mit dem geplanten Fachbericht erarbeitet. Beide Dokumente - Leitfaden und Fachbericht - sind im Zusammenhang als eine „verzahnte“ Themenbehandlung geplant. Diese sollen als umfassende Hilfestellung für die in der Sache tätigen Unternehmen dienen.
„Der Regelwerksbaustein FW 205 von April 2022 ist ein Arbeitsblatt wird vom zuständigen Gremium zur Überarbeitung vorgesehen.“
Zwischeninformation zu Schadensfällen bei Pressverbindern nach AGFW FW 449 - siehe hierzu AGFW Aktuell, AUSGABE 34/25 vom 05.12.2025
Der Regelwerksbaustein FW 214 von Januar 2017 wird vom zuständigen Gremium zur Überarbeitung vorgesehen.
